Abdruck
Form der Zähne und des Kiefers als Grundlage für Zahnersatz.
Was kosten Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen? Erfahren Sie, welche Eigenanteile entstehen können und wie der Festzuschuss der Krankenkasse funktioniert.
Kostenbeispiele ansehen ↓DAgnelli ProFinanz · Beratung in Rheinfelden (Baden) und deutschlandweit

Die folgenden Beträge sind frei gewählte, unverbindliche Beispielspannen zur Orientierung, keine amtlichen Gebühren, verbindlichen Marktpreise oder Kostenvoranschläge. Labor, Material, Region, Aufwand und individueller Befund beeinflussen den tatsächlichen Preis.
Bei zu wenig Kieferknochen kann vor einer Implantation ein Knochenaufbau notwendig werden.
Im Oberkiefer kann eine Anhebung des Kieferhöhlenbodens erforderlich sein.
Eine dreidimensionale Aufnahme kann für eine komplexe Implantatplanung sinnvoll sein.
Vorübergehende Kronen oder Brücken während der Einheilung und Fertigung.
Vollkeramik, Zirkon, individuelle Farbanpassung und anspruchsvolle Labortechnik können Kosten erhöhen.
Kontrollen, Reinigung, Unterfütterung, Austausch von Teilen und spätere Reparaturen.
Alle Zusatzkosten-Spannen sind illustrative Szenarien, nicht repräsentative Preisstatistiken. Ob Leistungen im konkreten Fall notwendig und erstattungsfähig sind, klärt der Heil- und Kostenplan.
Für gesetzlich Versicherte gilt ein befundbezogener Festzuschuss. Er beträgt grundsätzlich 60 % der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre 70 % und über zehn Jahre 75 %. Die Prozentsätze gelten nicht pauschal für eine frei gewählte Implantat- oder Premiumbehandlung.
| Beispiel (2026) | Regelversorgung | Kasse ohne Bonus (60 %) | Mit 5 Jahren (70 %) | Mit 10 Jahren (75 %) |
|---|---|---|---|---|
| Metallkrone, Seitenzahn | 398,39 € | 239,03 € | 278,87 € | 298,79 € |
| Einzelzahnlücke, Metallbrücke | 921,60 € | 552,96 € | 645,12 € | 691,20 € |
Quelle: Verbraucherzentrale, Angaben 2026. Je nach Befund können weitere Festzuschüsse hinzukommen.
Gesamtkosten angenommen: 900 €
Festzuschuss bei passendem Befund ohne Bonus: 239,03 €
Gesamtkosten angenommen: 2.400 €
Festzuschuss für den beispielhaften Befund ohne Bonus: 552,96 €
Gesamtkosten angenommen: 3.200 €
Festzuschuss für den beispielhaften Brückenbefund ohne Bonus: 552,96 €
Rechenbeispiele B und C setzen denselben einfachen Befund einer Einzelzahnlücke voraus. Sie sind Modellrechnungen; zusätzliche Befunde, Leistungen und Zuschüsse können das Ergebnis verändern.
Dieser Rechner zeigt nur die Differenz aus eingegebenen Behandlungskosten und angenommenem Festzuschuss. Er berechnet keinen individuellen Krankenkassenanspruch und keine Zahnzusatzleistung.
Gesamtkosten abzüglich der eingegebenen Erstattungen.
Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif, Leistungsgrenzen, Vorversicherung, Wartezeit und bereits angeratener Behandlung abweichend leisten.
Vor der Behandlung erstellen lassen und von der gesetzlichen Krankenkasse prüfen beziehungsweise genehmigen lassen.
Fragen Sie nach Regelversorgung, einer mittleren und einer höherwertigen Alternative. Holen Sie bei hohen Kosten eine Zweitmeinung ein.
Bei Zahnzusatzversicherungen sind bereits fehlende Zähne und begonnene oder angeratene Behandlungen besonders wichtig.
Was bedeutet Festzuschuss, Sinuslift oder Teleskopprothese? Suchen Sie nach einem Begriff oder wählen Sie einen Buchstaben. Die Erklärungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle zahnärztliche Beratung.
66 Begriffe
Form der Zähne und des Kiefers als Grundlage für Zahnersatz.
Verbindungsteil zwischen Implantat und sichtbarer Zahnkrone.
Klebebrücke, die an benachbarten Zähnen befestigt wird.
Konzept für festsitzenden Zahnersatz auf vier Implantaten je Kiefer; Eignung individuell.
Früher häufig verwendetes Füllungsmaterial; kein Zahnersatz im engeren Sinne.
Zahnärztlich dokumentierter Zustand der Zähne und des Kiefers.
Geplante Behandlungsschritte und voraussichtliche Kosten.
Dokumentiert regelmäßige Vorsorge; kann den Festzuschuss der gesetzlichen Kasse erhöhen.
Festsitzender Zahnersatz zum Schließen einer Zahnlücke.
Digitale Planung und maschinelle Fertigung von Zahnersatz.
Verfahren zur digitalen Herstellung bestimmter Restaurationen, teils in einer Sitzung.
Herausnehmbare Prothese, die auf Restzähnen oder Implantaten abgestützt ist.
Innen- und Außenkronen zur Verankerung herausnehmbaren Zahnersatzes.
Kosten, die nach Zuschüssen und Versicherungsleistungen selbst zu tragen sind.
Künstliche Überkronung eines beschädigten Zahns.
Wurzelkanalbehandlung zur Erhaltung eines Zahns.
Befundbezogener Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur Regelversorgung.
Zahnlücke am Ende einer Zahnreihe ohne hinteren Pfeilerzahn.
Untersuchung von Kiefergelenk, Biss und Kaumuskulatur.
Regelt die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen.
Summe der geplanten Behandlungs-, Material- und Laborkosten.
Verbindungselement für kombinierten festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz.
Bei bestimmten Einkommensverhältnissen höherer Zuschuss zur Regelversorgung.
Aufstellung von Befund, geplanter Versorgung und Kosten für die Kassenprüfung.
Prothese, die an Zähnen oder Implantaten zusätzlich befestigt wird.
Künstliche Zahnwurzel, meist aus Titan oder Keramik.
Im Labor oder digital gefertigte Einlagefüllung.
Übergangsprothese bis zur endgültigen Versorgung.
Spezialimplantat zur Verankerung im Jochbein bei besonderen Kiefersituationen.
Leistung, die die gesetzliche Krankenkasse nach ihren Regeln übernimmt.
Zahnkrone mit keramischem Material für Ästhetik und Funktion.
Knochenbereich, der Zähne oder Implantate trägt.
Maßnahme zur Verbesserung des Knochenangebots für ein Implantat.
Festsitzender Zahnersatz, der einen vorhandenen Zahn bedeckt.
Kosten für zahntechnische Herstellung und Anpassung.
Länger getragener vorläufiger Zahnersatz.
Kosten für Keramik, Metall, Implantatteile und weitere Werkstoffe.
Herausnehmbare Teilprothese mit gegossenem Metallgerüst.
Korrektur einer Versorgung, etwa bei Passformproblemen.
Oberer Kiefer; die Knochenverhältnisse beeinflussen die Implantatplanung.
Kontakt der oberen und unteren Zähne beim Zusammenbeißen.
Restauration, die größere Teile der Kaufläche bedeckt.
Entzündung des Zahnhalteapparats; kann die Zahnersatzplanung beeinflussen.
Zahn, der eine Brücke oder Prothese trägt.
Herausnehmbarer oder festsitzender Ersatz fehlender Zähne.
Vorläufige Versorgung während einer Behandlung.
Dokumentation von Materialien und Herstellungsdetails.
Von der gesetzlichen Kasse festgelegte Standardversorgung für einen Befund.
Bildgebung zur Beurteilung von Zähnen und Knochen.
Prothese, die sich überwiegend auf Mundschleimhaut und Kiefer abstützt.
Knochenaufbau im seitlichen Oberkiefer unterhalb der Kieferhöhle.
Verankerung einer Prothese auf einem verbindenden Steg.
Herausnehmbarer Ersatz mehrerer fehlender Zähne.
Herausnehmbare Prothese, die auf Doppelkronen sitzt.
Anpassung einer Prothese an veränderte Kieferverhältnisse.
Dünne Verblendschale, meist für ästhetische Korrekturen.
Metallfreies keramisches Material für bestimmte Restaurationen.
Ersatz sämtlicher Zähne eines Kiefers.
Reparatur oder Anpassung eines vorhandenen Zahnersatzes.
Stiftaufbau zur Stabilisierung eines stark zerstörten Zahns.
Mundtrockenheit, die den Halt von Prothesen beeinträchtigen kann.
Stabilisiertes Zirkonoxid, ein Werkstoff für keramischen Zahnersatz.
Im Kiefer verankerte künstliche Zahnwurzel.
Bereich mit einem oder mehreren fehlenden Zähnen.
Private Zusatzversicherung, die je nach Tarif Kosten für Zahnersatz mittragen kann.
Krone aus Zirkonoxidkeramik.
Keine passenden Begriffe gefunden. Bitte versuchen Sie einen anderen Suchbegriff.
Nein. Die 60 % beziehen sich auf die durchschnittlichen Kosten der für den Befund vorgesehenen Regelversorgung. Bei einer teureren Implantatversorgung bleibt der befundbezogene Festzuschuss grundsätzlich gleich.
Bei entsprechend nachgewiesenen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen über fünf beziehungsweise zehn Jahre. Maßgeblich ist das Bonusheft beziehungsweise der dokumentierte Vorsorgenachweis.
Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Härtefallregelung die Kosten der Regelversorgung vollständig abdecken. Höherwertige Mehrleistungen bleiben gegebenenfalls selbst zu zahlen.
Ein Implantat ist häufig teurer als eine einfache Brücke, insbesondere wenn Knochenaufbau oder weitere Vorbehandlungen erforderlich sind. Eine individuelle Kostenplanung ist entscheidend.
Häufig sind vor Vertragsbeginn angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen ausgeschlossen oder eingeschränkt. Entscheidend sind die konkreten Tarifbedingungen und die Gesundheitsfragen.
Bei hohen Eigenanteilen ist ein Vergleich oft sinnvoll. Die Verbraucherzentrale empfiehlt die Prüfung mehrerer Versorgungsvarianten und eine Zweitmeinung.
Persönliche Beratung durch DAgnelli ProFinanz in Rheinfelden (Baden) und deutschlandweit.
Zahnzusatzversicherung ansehenUnverbindliche Information – keine Garantie für eine Kostenübernahme.
Die dargestellten Festzuschusswerte basieren auf den für 2026 veröffentlichten Angaben. Individuelle Zuschüsse richten sich nach dem zahnärztlichen Befund.
KZBV: Festzuschüsse und Eigenanteil · Verbraucherzentrale: Zuschüsse zum Zahnersatz · Verbraucherzentrale: Hohe Kosten vermeiden